Kurz-Fakten

  • Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppe 13 „Hörhilfen“, Untergruppe „Signalanlagen“
  • Indikation laut Verzeichnis: Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit
  • Weckeinrichtung: Blitzlampe oder Vibrationskissen
  • Web-Apps können auf dem iPhone nicht vibrieren

Einordnung

Für wen Vibrationswecker gedacht sind

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt Blitz- und Vibrationswecker als Wecker mit zusätzlicher Blitzlampe oder Vibrationskissen als Weckeinrichtung. Sie dienen tauben und schwerhörigen Menschen, die einen handelsüblichen Wecker nicht ausreichend wahrnehmen können. Als Indikation nennt das Verzeichnis Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit.

Teil einer Signalanlage

Einsortiert sind die Wecker bei den Signalanlagen in der Produktgruppe 13 „Hörhilfen“. Solche Anlagen wandeln akustische Signale in Lichtblitze oder Vibration um – nicht nur den Wecker, sondern zum Beispiel auch die Türklingel. Ob und wie eine Versorgung über die Krankenkasse möglich ist, klärt man am besten in der ärztlichen Praxis und bei der eigenen Kasse.

Vibration im Handy

Auch Handys können vibrieren, Web-Apps aber nicht überall. Die Vibrationsschnittstelle von Browsern gibt es laut den Kompatibilitätsdaten von MDN in Chrome auf Android, in Safari auf dem iPhone dagegen nicht. Die Weckzentrale vibriert deshalb nur auf Android-Geräten und nur, solange die App geöffnet ist. Ein vibrierendes Handy auf dem Nachttisch ist zudem kein Ersatz für ein Vibrationskissen – für Menschen mit Hörbehinderung ist ein geprüftes Hilfsmittel die verlässlichere Wahl.

Weitere Wege zu wecken

Licht statt Ton ist die andere Alternative – mehr dazu unter Lichtwecker. Warum manche Menschen selbst laute Wecker überhören, erklärt die Weckschwelle.

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